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Aus: Ausgabe vom 16.07.2009, Seite 5 / Inland

Beschlagnahmung auf Verdacht

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Strafverfolgungsbehörden weitreichende Möglichkeiten zur Beschlagnahme von E-Mails erlaubt, die auf einem Mailserver des Providers gelagert werden. Dieser Eingriff in das Fernmeldegeheimnis ist selbst bei Zeugen zulässig, solange er »verhältnismäßig« sei, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Demnach dürfen E-Mails auf den Mailservern von Providern bereits dann beschlagnahmt werden, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sei es »nicht geboten«, den Zugriff auf Straftaten von erheblicher Bedeutung zu begrenzen. (AFP/jW)