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Aus: Ausgabe vom 08.05.2009, Seite 5 / Inland

Leiharbeiter klagen Nachzahlungen ein

Hamburg. Als Konsequenz aus einem Urteil, demzufolge die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für die Leiharbeitsbranche keine Tarifverträge abschließen darf, haben erste Leiharbeiter Klagen auf Lohnnachzahlungen gegen Zeitarbeitsfirmen eingereicht. Insgesamt könnten 200000 Beschäftigte klageberechtigt und 1100 Firmen betroffen sein, berichtete das ARD-Magazin »Panorama« am Donnerstag vorab. Das Berliner Arbeitsgericht hatte den »christlichen Gewerkschaften« am 1. April die Tariffähigkeit aberkannt, weil es ihnen an Mitgliedern und Durchsetzungskraft fehle. Laut Gesetz müssen Leiharbeiter grundsätzlich genausoviel Lohn bekommen wie Stammarbeiter der Unternehmen, in denen sie eingesetzt werden – außer es gibt einen anderslautenden Tarifvertrag.

(AP/jW)

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