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Aus: Ausgabe vom 17.03.2009, Seite 5 / Inland

Gericht kritisiert ­Datenspeicherung

Wiesbaden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung als unzulässig bewertet. Die seit dem vergangenen Jahr geltende Regelung stelle einen Verstoß »gegen das Grundrecht auf Datenschutz« dar, heißt es in einem am Montag bekannt gewordenen Beschluß des Gerichts vom 27. Februar. Eine solche Praxis sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. »Der einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Mißbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden«, befanden die Richter. Der Beschluß des Verwaltungsgerichts hat keinerlei rechtliche Bindung, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Es handele sich lediglich um eine juristische Meinungsäußerung im Rahmen eines Prozesses über die Veröffentlichung von Daten über Agrarsubventionsempfänger im Internet. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bestimmungen initiiert hatte, begrüßte die Gerichtsentscheidung.
(AFP/jW)