4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 18.02.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Gentech-Standorte sind nicht geheim

Brüssel. Die Standorte gentechnisch veränderter Pflanzen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht geheimgehalten werden. Interessierte Bürger hätten Anspruch darauf, auf Anfrage über die Lage von Feldern mit Genpflanzen informiert zu werden, stellte der EuGH am Dienstag in Luxemburg klar. Zur Begründung erklärte das Gericht, die Angaben zur Lage solcher Felder seien für die Beurteilung möglicher Folgen der Aussetzung gentechnisch veränderter Pflanzen auf die Umwelt notwendig.

(AP/jW)

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