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Aus: Ausgabe vom 19.12.2008, Seite 4 / Inland

Achthundertfachen Preis verlangt

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) ist Versuchen von Bauunternehmen entgegengetreten, den Staat bei öffentlichen Aufträgen mit überhöhten Preisen abzuzocken. In einem Urteil vom Donnerstag stufte der Bausenat des BGH einen über achthundertfach erhöhten Einheitspreis für Stahlbeton als sittenwidrig ein. Während das Kilo Stahlbeton durchschnittlich 1,25 Euro kostete, verlangte das beauftragte Unternehmen einen Preis von mehr als 1000 Euro. Der Bund sollte als Auftraggeber über 1,46 Millionen Euro nachzahlen. Bei einem Durchschnittspreis wären dagegen nur 1766 Euro fällig gewesen.

(AP/jW)