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Aus: Ausgabe vom 19.11.2008, Seite 4 / Inland

Bundesländer dürfen Wasserpreise kappen

Frankfurt/Main. Im Kampf gegen zu hohe Wasserpreise hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Position der Kartellbehörden gestärkt. Das OLG bestätigte in einem richtungsweisenden Beschluß am Dienstag eine Entscheidung des hessischen Wirtschaftsministeriums, das die Preise des Wasserversorgers der Stadt Wetzlar, enwag, begrenzt hatte. Der Kartellsenat wies eine Beschwerde des Versorgers dagegen im wesentlichen zurück.

Die Landeskartellbehörde Energie und Wasser des Ministeriums hatte im Mai 2007 der enwag Obergrenzen für Trinkwassertarife vorgegeben.

(AP/jW)