4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 11.11.2008, Seite 4 / Inland

Flughafenanrainer klagen in Karlsruhe

Karlsruhe. Im Streit um ein Nachtflugverbot am Flughafen Leipzig/Halle haben Anwohner beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingereicht. Das Gericht hatte Ende Juli den Nachtflugverkehr zugelassen, sofern dafür »vernünftige Gründe« vorlägen. Anwohner fühlen sich durch das Urteil in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Schutz des Eigentums verletzt. (jW)