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Aus: Ausgabe vom 10.11.2008, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Atommüllager Gorleben

Das Abfallager Gorleben (ALG), nahe der Gemeinde Gorleben im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg, dient der Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit geringer Wärmeentwicklung, die vor allem aus dem Betrieb der deutschen Kernkraftwerke, aber auch aus Forschung und Industrie stammen. Es wird von der GNS Gesellschaft für Nuklear Service mbH betrieben. Gesellschafter der GNS sind E.ON Kernkraft (48 Prozent), RWE Power (28 Prozent), Südwestdeutsche Nuklear-Entsorgungs-Gesellschaft (18,5 Prozent) und Vattenfall Europe (5,5 Prozent).

Mit »Zwischenlager Gorleben« ist im allgemeinen das ebenfalls von der GNS betriebene »Transportbehälterlager Gorleben« gemeint, in dem hochradioaktive Abfälle vor allem aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente gelagert werden. Die Halle dieses Lagers ist das Ziel der »Castor«-Transporte. »Castor« ist die Abkürzung für »cask for storage and transport of radioactive material«, also »Behälter für Lagerung und Transport radioaktiven Materials«, ein international geschützter Markenname der GNS.

Die Standortentscheidung war im Jahr 1977 unter der CDU-Landesregierung von Ministerpräsident Ernst Albrecht gefallen und maßgeblich nach politischen und wirtschaftlichen Kriterien erfolgt – insbesondere in Hinblick auf die damalige unmittelbare »Zonenrandlage« zur DDR und die dünne Besiedlung der Gegend.


Die grundsätzliche Festlegung auf Steinsalz als »Wirtsgestein« für ein Endlager schließt mögliche Alternativen wie Ton- oder Granitformationen, die in anderen Staaten für diesen Zweck favorisiert werden, von vorneherein aus. Konkrete geologische Aufschlußbohrungen, die zum Zweck der Erkundung zwischen 1979 und 1999 durchgeführt wurden, ergaben bereits zu Beginn der 1980er Jahre, daß eine Eignung des Gorleben-Rambower Salzstocks unter anderem wegen eines instabilen Deckgebirges und wegen Grundwasserkontakts anzuzweifeln ist.

Die Genehmigung für das Lager wurde dennoch erstmals im Jahr 1983 vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) erteilt. (jW)

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