4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 16.10.2008, Seite 1 / Ausland

Den Haag: Urteil zum Kaukasus-Konflikt

Den Haag. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat »jegliche rassisch begründete Diskriminierung« im Kaukasus-Konflikt verurteilt. Die Benachteiligung von Einzelpersonen und ethnischen Gruppen in Südossetien und Abchasien müsse unterbleiben, erklärte Richterin Rosalyn Higgins am Mittwoch in Den Haag. Higgins verlas das Urteil des Internationalen Gerichtshofs in einem Verfahren, das von der georgischen Regierung angestrengt worden war. Der Gerichtshof ermahnte in dem Konflikt alle Seiten zur Mäßigung. Die von Georgien beantragte einseitige Verurteilung Rußlands kam damit nicht zustande.

In Genf haben sich unterdessen gut zwei Monate nach dem Krieg Vertreter Georgiens und Rußlands erstmals am Verhandlungstisch gegenübergesessen. Moskau wollte die Republiken Südossetien und Abchasien an den Verhandlungen beteiligt sehen, was Tbilissi strikt ablehnte. Daraufhin wurde beschlossen, die Beratungen nicht mit den Außenministern, sondern nur auf Expertenebene zu führen. (AP/jW)