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Aus: Ausgabe vom 08.08.2008, Seite 1 / Inland

Staatsanwalt prüft ­Revision

Dresden. Die Dresdner Staatsanwaltschaft prüft nach der Urteilsverkündung im Prozeß gegen die rechtsextreme Gruppierung »Sturm 34« eine Revision. Das Urteil des Landgerichts sei nicht überzeugend, auch wenn die hohen Haftstrafen für die beiden Haupttäter angemessen seien, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär am Donnerstag in Dresden auf Anfrage. Im zentralen Anklagepunkt »Bildung einer kriminellen Vereinigung« hat die Staatsanwaltschaft eine von der des Gerichts abweichende Auffassung. Sie sieht in der verbotenen Organisation »Sturm 34« auf jeden Fall eine kriminelle Vereinigung.(ddp/jW)