junge Welt: Jetzt am Kiosk!
Gegründet 1947 Freitag, 10. Mai 2024, Nr. 108
Die junge Welt wird von 2751 GenossInnen herausgegeben
junge Welt: Jetzt am Kiosk! junge Welt: Jetzt am Kiosk!
junge Welt: Jetzt am Kiosk!
Aus: Ausgabe vom 11.06.2008, Seite 13 / Feuilleton

Mehr Pokern

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verbot von Poker-Turnieren gekippt. Wie das Gericht am Dienstag in Münster mitteilte, gaben die Richter einer Beschwerde von Poker-Turnierveranstaltern gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Münster statt. Ein ausgesprochenes Verbot durch die Stadt Rheine sei »voraussichtlich rechtswidrig«, denn das Pokerspiel in der von der Antragstellerin geplanten Weise sei »kein verbotenes Glücksspiel«. Ein verbotenes Glücksspiel ist nach Angaben des OVG dadurch gekennzeichnet, »daß die Spieler einen Spieleinsatz zahlen, aus dem die Gewinnchance des einzelnen« erwachse. Die von dem Pokerveranstalter erhobene Teilnahmegebühr in Höhe von 15 Euro stelle einen solchen Spieleinsatz nicht dar.

(ddp/jW)

Mehr aus: Feuilleton