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Aus: Ausgabe vom 19.03.2008, Seite 13 / Feuilleton

Legale Bilder

Im Rechtsstreit zwischen Prinzessin Caroline von Monaco und Hannover und Illustrierten hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Pressefreiheit gestärkt. Nach der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung dürfen auch Fotos aus dem Privatleben Prominenter veröffentlicht werden. Voraussetzung ist allerdings, daß die Bilder »Teil eines Beitrags zur Meinungsbildung« sind. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts gab der Verfassungsbeschwerde der Zeitschrift 7 Tage statt und betonte, daß auch Unterhaltung vom Recht auf Pressefreihit geschützt sei. Damit wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aufgehoben, mit dem der Abdruck eines Urlaubsfotos von Prinzessin Caroline und ihrem Mann Ernst August von Hannover untersagt worden war. Das Bild zeigte das Paar in Freizeitkleidung am Strand. Es war in einen Bericht eingebettet, der die Vermietung ihrer Ferienvilla in Kenia zum Gegenstand hatte und darauf aufmerksam machte, daß Hollywood-Stars zunehmend ihre Feriendomizile vermieteten. Damit enthielt der Beitrag nach Ansicht der Bundesverfassungsrichter Informationen von öffentlichem Interesse. (AP/jW)

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