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Aus: Ausgabe vom 14.02.2008, Seite 5 / Inland

Sperrklausel ist verfassungswidrig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einer Klage der Grünen gegen die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei den schleswig-holsteinischen Kommunalwahlen stattgegeben. Zur Begründung heißt es, sie verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien.Im Gegensatz zu Bundestag und Landtagen gebe es in den Kommunen nicht die Erforderlichkeit klarer Mehrheiten zur Sicherung einer aktionsfähigen Regierung. Der Kieler Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU) kündigte am Mittwoch an, eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes sofort in die Wege zu leiten. (ddp/jW)