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Aus: Ausgabe vom 14.02.2008, Seite 4 / Inland

Strafbefehle gegen Kühlhausbetreiber

Oldenburg. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen zwei Verantwortliche eines Kühlhausbetriebs in Melle Strafbefehle beantragt. Nach Angaben des ARD-Magazins »Report Mainz« vom Mittwoch sollen sie eine zentrale Rolle in einem der bundesweit größten Gammelfleischskandale spielen, für den März 2007 bereits ein Händler vom Landgericht Essen zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Der Händler soll dem Bericht zufolge in dem Meller Kühlhausbetrieb tonnenweise Gammelfleisch und Schlachtabfälle eingelagert und die Entfernung von Hinweisen auf die Genußuntauglichkeit veranlaßt haben. Mit in den Skandal verwickelt ist nach Angaben des Senders auch eine Fleischverarbeitungsfirma aus Lohne. Er soll Abnehmer der nicht zum Verzehr geeigneten Ware gewesen sein. Gegen den Betrieb werde derzeit erneut ermittelt, weil dort vergammelte Schweineköpfe verarbeitet worden sein sollen. Am Dienstag hatte der Landkreis Vechta entschieden, daß der Betrieb des Wurstproduzenten in Lohne vorerst nicht geschlossen werde, da keine Gefahr für die Bevölkerung bestehe.

(ddp/jW)