junge Welt: Jetzt am Kiosk!
Gegründet 1947 Freitag, 10. Mai 2024, Nr. 108
Die junge Welt wird von 2751 GenossInnen herausgegeben
junge Welt: Jetzt am Kiosk! junge Welt: Jetzt am Kiosk!
junge Welt: Jetzt am Kiosk!
Aus: Ausgabe vom 08.02.2008, Seite 2 / Inland

NVA-Radarsoldaten gehen leer aus

Karlsruhe. Die Bundesrepublik haftet nicht für Strahlenschäden früherer Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR durch Radargeräte. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag die Revision eines früheren NVA-Offiziers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg zurück, wie eine BGH-Sprecherin in Karlsruhe mitteilte. Der Kläger, der in den 60er Jahren Techniker und Funkorter war, hatte Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert, weil er radioaktiver Strahlung in hoher Dosis ausgesetzt gewesen sei. Wegen gesundheitlicher Schäden habe ihm zunächst ein Schadensersatzanspruch gegen die DDR, nach der Wiedervereinigung gegen die BRD zugestanden.

(ddp/jW)