Zum Inhalt der Seite
14.07.2011

Ende der Straflosigkeit

Mexiko: Armeeangehörige müssen sich vor Zivilgerichten verantworten

Von Andreas Knobloch
In einer historischen Entscheidung hat das Oberste Gericht Mexikos (Suprema Corte de Justicia de la Nación – SCJN) am Dienstag bestimmt, daß Menschenrechtsverletzungen durch die Armee künftig nicht mehr nur vor Militärgerichten, sondern vor jedem zivilen Gericht des Landes verhandelt werden können. Nach dem einstimmigen Urteil der zehn anwesenden Richter ist es nun die Aufgabe der Legislative, die nötigen Justizreformen in die Wege zu leiten, um Artikel 57 des...

Artikel-Länge: 3342 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90