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04.03.2006

»Hartes Kriegsschicksal«

Bundesverfassungsgericht: Keine Entschädigung für SS-Opfer im griechischen Distomo

Von Jörn Boewe
Überlebende des SS-Massakers im griechischen Distomo erhalten keinen Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht wies am Freitag die Verfassungsbeschwerde von vier griechischen Staatsangehörigen zurück. Die Eltern der vier Geschwister waren am 10. Juni 1944 bei einer »Vergeltungsaktion« im Rahmen der »Partisanenbekämpfung« von der SS erschossen worden. Insgesamt metzelte Hitlers Elitetruppe mindestens 218 Dorfbewohner – allesamt Z...

Artikel-Länge: 3319 Zeichen

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