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Aus: Ausgabe vom 09.11.2006, Seite 12 / Feuilleton

Pressefreiheit

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 22. November im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Redaktion des rechtsliberalen Politmagazins Cicero auch über die zweite Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs Wolfram Weimer. Diese Klage betreffe die Beschlagnahme der Datenkopie der Festplatte des Computers eines ehemaligen Mitarbeiters der Redaktion, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Die erste Beschwerde Weimers richtet sich generell gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts Potsdam zur Zulässigkeit der Durchsuchung der Cicero-Büroräume im September 2005 sowie der Beschlagnahmung von Redaktionsmaterial. Damals hatte das Blatt in einem Artikel über den islamistischen Kämpfer Abu Mussab al-Sarkawi aus internen BKA-Papieren zitiert, was vom Bundesinnenmisterium als Beihilfe zum Geheimnisverrat gewertet wurde. In der zweiten Beschwerde macht Weimer geltend, die Beschlagnahme aller auf einem Redaktionsrechner gespeicherten Daten sei »unverhältnismäßig« gewesen und gefährde die Pressefreiheit. Die Ermittler hätten vor Ort die Datenkopie sichten müssen, um nur jene Daten mitzunehmen, die für ihr Verfahren notwendig waren.

(ddp/jW)

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