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Aus: Ausgabe vom 12.04.2006, Seite 9 / Inland

Mutterschutz wird angerechnet

Karlsruhe. Mutterschutz-Zeiten müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. Eine anderslautende, von 1998 bis 2002 geltende gesetzliche Regelung sei verfassungswidrig gewesen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzbeschluß. Die Nichtberücksichtigung der Mutterschutz-Zeiten in der Arbeitslosenversicherung verstoße gegen den »Schutz- und Fürsorgeanspruch der Mutter«, urteilte der Erste Senat. (ddp/jW)