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Aus: Ausgabe vom 10.05.2024, Seite 15 / Feminismus
Geschlechtsspezifische Gewalt

Leere Versprechen

Fehlende Plätze, mangelnde Finanzierung für Frauenhäuser: Bundesregierung kommt Verpflichtungen nicht nach
Von Claudia Wrobel
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»Wir haben keinen Platz mehr.« – Das müssen schutzsuchende Frauen in Deutschland viel zu oft hören (Berlin, 21.11.2017)

Das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen ist überlastet. Die Auslastung der Frauenhäuser in Hamburg lag im vergangenen Jahr durchschnittlich bei 99 Prozent. In einigen Monaten sogar über 100 Prozent, es wurden also mehr Menschen versorgt, als Plätze vorgesehen sind. Das geht aus einer Antwort des Hamburger Senats auf eine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion hervor, die dpa am Montag veröffentlicht hat. Rund 900 Frauen und Kinder haben demnach in den Einrichtungen der Hansestadt Schutz vor Gewalt gesucht und sind im Durchschnitt 228 Tage geblieben. Unklar bleibt dabei, wie viele Betroffene keinen Schutz finden konnten, da die vorhandenen Anlaufstellen (über)belegt waren. Doch eine Anpassung an den Bedarf oder gar mehr Prävention lassen noch immer auf sich warten.

Bundesweit zeigt sich ein ähnliches Bild: Im Jahr 2022 mussten etwa in Mecklenburg-Vorpommern 306 schutzsuchende Frauen von Frauenhäusern aus Platzgründen abgewiesen werden. Das ergibt sich aus einem Bericht, den das Rostocker Institut für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis vorgelegt hat. Landesjustizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) mahnte daher Ende April an, dass die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zugesagt, Gelder für den Ausbau des Hilfenetzes bereitstellen müsse: »Dieses Versprechen ist bislang nicht umgesetzt worden.«

Bereits 2018 unterzeichnete die Bundesregierung die sogenannte Istanbul-Konvention und verpflichtete sich dadurch, gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen niedrigschwellige, spezialisierte, barriere- und diskriminierungsfreie Unterstützung bereitzustellen. Basierend auf einer Empfehlung des Europarates gehören dazu auch Frauenhäuser als schnelle Zufluchtsorte. Weiter sind die Länder angehalten, einen Familienplatz pro 10.000 Einwohnern bereitzuhalten. Das bedeutet auch, dass für jeden Platz in einem Frauen- und Kinderschutzhaus zusätzlich 1,5 Plätze für Kinder vorgehalten werden müssen. Diese Zahl ist statistisch auf Basis der Geburtenrate errechnet worden. Doch von der Erfüllung dieser Verpflichtungen ist Deutschland weit entfernt.

Nach Angaben der Frauenhauskoordinierung e. V. gab es im Jahr 2022 bundesweit 6.800 Plätze in Frauenhäusern. Benötigt werden nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention allerdings mindestens 21.100. Gemäß einer Anfrage der Linken von Ende April hat sich an diesen Zahlen seither auch kaum etwas verändert – laut Bundesregierung fehlen nach wie vor 13.000 Plätze. Zum Problem der fehlenden Plätze kommt für schutzsuchende Frauen noch hinzu, dass es für sie quasi unmöglich wird, eine Unterbringung zu finden, wenn sie auf einen barrierearmen Platz angewiesen sind oder etwas ältere Söhne mitbringen, die in einigen Häusern nicht aufgenommen werden. Ohnehin finden 63 Prozent der Hilfesuchenden keinen Platz in ihrem Landkreis oder ihrer Stadt.

Dabei hatten die Bundesregierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag nicht nur den bedarfsgerechten und barrierearmen Ausbau versprochen, sondern wollten sogar noch einen Schritt weitergehen und auch entsprechende Räume für Männer ausbauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Außerdem hatten die Koalitionäre endlich eine verlässliche Finanzierung für das Frauenhaussystem versprochen. Einzig: geschehen ist nichts davon. Vereinzelte Bauprojekte sind Engagierten vor Ort zu verdanken, denn die auskömmliche Finanzierung lässt weiter auf sich warten.

Das führt dazu, dass Frauen in einer schwierigen Situation noch damit konfrontiert sind, unter Umständen die Kosten für den Schutzraum selbst tragen zu müssen. Das kann, je nach finanzieller Situation und Zugang zu Geld in der Partnerschaft, eine unüberwindbare Hürde darstellen. Denn in vielen Kommunen wird der Aufenthalt im Frauenhaus über die Leistungsansprüche aus dem Sozialleistungsbezug der Frauen geregelt. Dadurch fallen alle Frauen ohne entsprechende Ansprüche heraus. Dazu gehören neben bestimmten Gruppen wie Studentinnen und Frauen aus einigen EU-Ländern auch alle, die Erwerbseinkommen haben. Im Jahr 2022 musste mehr als jede vierte Frau den Aufenthalt selbst zahlen, meist zwischen zehn und 15 Euro pro Person und Nacht.

Diesen »bundesweiten Flickenteppich der Finanzierung« nannte Heidi Reichinnek, Vorsitzende der Gruppe Die Linke im Bundestag, beim Besuch eines Frauenhauses in Hildesheim vergangene Woche »eine Katastrophe«. Sie forderte daher: »Das von der Bundesregierung angekündigte Finanzierungsgesetz muss endlich auf den Weg gebracht werden und auch die Bundesländer sind in der Pflicht, hier endlich mehr zu unterstützen.« Bundesfamilienministerin Elisabeth Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hatte vergangenen Monat eher vage angekündigt, das Thema bei der nächsten Gleichstellungsministerkonferenz im Juni diskutieren zu wollen. Doch angesichts des Kürzungswahns der Bundesregierung und fehlenden Vorschlägen bleibt zweifelhaft, ob sich an der unzureichenden Situation zeitnah etwas ändern wird.

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