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Aus: Ausgabe vom 08.03.2024, Seite 4 / Inland
Staat und RAF

Buddeln im Garten

Haftbefehl gegen Klette eröffnet. »Ruckeleien« zwischen Berliner und niedersächsischer Polizei
Von Kristian Stemmler
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Ein Hubschrauber der Bundespolizei am Donnerstag in Karlsruhe

Die in der Vorwoche in Berlin festgenommene Daniela Klette ist am Donnerstag mit einem Hubschrauber der Bundespolizei von der Justizvollzugsanstalt Verden nach Karlsruhe geflogen worden. Dort eröffnete ihr ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den bereits vor Jahren von der Bundesanwaltschaft erwirkten Haftbefehl. Nach dem Termin wurde Klette zurück nach Niedersachsen gebracht.

Bei dem Haftbefehl geht es um den Vorwurf des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und versuchten Mordes. Die Mitgliedschaft in der Rote Armee Fraktion (RAF) ist nach Angaben einer Sprecherin inzwischen verjährt. Konkret wird Klette vorgeworfen, gemeinsam mit Staub und Garweg im März 1993 einen Sprengstoffanschlag auf die im Bau befindliche Justizvollzugsanstalt Weiterstadt in Hessen verübt zu haben. Ferner soll Klette mit anderen Mitgliedern der RAF versucht haben, im Februar 1990 einen Sprengstoffanschlag auf ein Gebäude der Deutschen Bank zu verüben. Schließlich wird Klette die Beteiligung an einem Anschlag auf die US-Botschaft in Bad Godesberg vorgeworfen.

An der Untersuchungshaft Klettes ändert die Eröffnung des Haftbefehls in Karlsruhe erst einmal nichts. Es werde »Überhaft« vorgemerkt, erklärte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft gegenüber dpa. So werde verfahren, wenn jemand schon in Haft oder Untersuchungshaft ist und noch ein weiterer Haftbefehl erlassen ­werde.

Das separate Verfahren in Niedersachsen richtet sich auch gegen Staub und Garweg, nach denen die Polizei in den vergangenen Tagen mit Maßnahmen im Stile der 70er Jahre fahndete. Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den drei Beschuldigten versuchten Mord und diverse Raubüberfälle auf Supermärkte und Geldtransporter im Zeitraum von 1999 bis 2016 vor, also lange nach Auflösung der RAF. Eine Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft komme »nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nicht in Betracht«, erklärte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag.

Auch die polizeiliche Exekutive musste in den vergangenen Tagen offenbar Kompetenzfragen klären: Im Zusammenhang mit den rustikalen Fahndungsmaßnahmen hat es nach Angaben von Berlins Innensenatorin Iris Spranger »viele Ruckeleien« zwischen der Berliner Polizei und der niedersächsischen Polizei gegeben. Auf Details ging sie am Donnerstag im Abgeordnetenhaus auch auf Nachfrage nicht ein. Inzwischen gebe es eine »gute Abstimmung«.

Am Mittwoch war publik geworden, dass Klette in der Wohnung in Berlin-Kreuzberg ohne Mietvertrag gelebt hat. Es habe auch keine genehmigte Untervermietung gegeben, teilte ein Sprecher der Wohnungsbaugesellschaft Mitte am Mittwoch mit. Der eigentliche Mieter müsse mit Konsequenzen rechnen. Klette war am 26. Februar in der Wohnung festgenommen worden, nachdem die Ermittler bereits im November 2023 den entscheidenden Hinweis auf ihren Aufenthaltsort erhalten hatten. Auch am Mittwoch liefen »umfängliche« Einsatzmaßnahmen in dem Gebäude und in dessen Garten, sagte eine Sprecherin des Landeskriminalamts Niedersachsen.

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