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Aus: Ausgabe vom 30.08.2023, Seite 1 / Ausland

Pakistan: Expremier nach Freilassung wieder in Haft

Islamabad. Pakistans ehemaliger Premier Imran Khan muss Berichten zufolge vorerst weiter in Haft bleiben. Nachdem ein Gericht am Dienstag in Islamabad die Freilassung Khans veranlasst hatte, ordnete ein anderes Gericht kurz darauf die Inhaftierung des Expremiers aufgrund eines anderen Verfahrens gegen ihn an. Das berichteten Medien dort am Dienstag. Der populäre Oppositionsführer, der im vergangenen Jahr mit einem Misstrauensvotum gestürzt worden war, ist im August wegen des Verkaufs von Staatsgeschenken verurteilt und inhaftiert worden. Nachdem Khan Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, sollte es laut Gerichtsentscheidung vom Dienstag zu einer vorübergehenden Freilassung kommen. In Haft bleiben soll der 70jährige aber nun im Zusammenhang mit einem internen Bericht, aus dem verbotenerweise Informationen geteilt wurden. (dpa/jW)