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Aus: Ausgabe vom 04.02.2021, Seite 4 / Inland

Angehörige Lübckes legen Revision ein

Frankfurt am Main. Die Familie des 2019 ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zur Tat eingelegt. Das teilte der Sprecher der Familie am Mittwoch mit. Eine Gerichtssprecherin bestätigte den Eingang der Revision. Der Staatsschutzsenat hatte am vergangenen Donnerstag Lübckes Mörder Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt und den wegen Beihilfe angeklagten Markus Hartmann in diesem Anklagepunkt freigesprochen. Nach Angaben des Sprechers der Familie wurde die Revision mit dem Ziel eingelegt, eine Aufhebung des Freispruchs gegen Hartmann zu erreichen. In den vergangenen Tagen hatten bereits die Bundesanwaltschaft, Ernst sowie Hartmann jeweils Revision gegen das Urteil eingelegt. (dpa/jW)

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