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Aus: Ausgabe vom 13.12.2018, Seite 5 / Inland

Kabinett beschließt »Brexit«-Regeln

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Gesetze beschlossen, die im Fall des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union ab dem 30. März 2019 in Kraft treten sollen. Demnach sollen deutsche und britische Staatsbürger, die im jeweils anderen Land leben und arbeiten, ihren Sozialversicherungsschutz behalten: in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung – auch für den Fall eines ungeordneten »Brexit«. Zudem soll der Kündigungsschutz für in Deutschland tätige Investmentbanker gelockert werden. (jW)