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Aus: Ausgabe vom 12.10.2018, Seite 2 / Inland

Knotenbetreiber verklagt BND in Karlsruhe

Frankfurt am Main. Der Rechtsstreit um das Abzapfen von Daten aus dem Frankfurter »Internetknoten« DE-CIX durch den Bundesnachrichtendienst (BND) geht in die nächste Runde. Der Betreiber des nach Verkehrsaufkommen größten Internetknotenpunktes der Welt reichte nach Angaben vom Donnerstag Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung ein. Der Nachrichtendienst zapft aus dem Knotenpunkt seit Jahren in großem Stil Daten – nicht nur aufgrund eines konkreten Tatverdachts, sondern anlasslos. Dies verstößt nach Auffassung der Firma DE-CIX Management GmbH gegen Artikel 10 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis). (dpa/jW)

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