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Aus: Ausgabe vom 22.11.2016, Seite 2 / Inland

Niederlage für bayerische Landesregierung

München. Schwere Schlappe für die bayerische Landesregierung und die CSU vor dem Verfassungsgerichtshof: Die von der Regierungsmehrheit durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung gab das höchste Gericht des Freistaats am Montag Klagen von SPD und Grünen statt. Der entsprechende Gesetzespassus sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert.

Die CSU-Mehrheit hatte die unverbindlichen Volksbefragungen als neues Instrument der Bürgerbeteiligung gegen massive Kritik durchgesetzt. Seit dem 1. März 2015 waren solche Befragungen möglich. (dpa/jW)