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Aus: Ausgabe vom 04.06.2015, Seite 4 / Inland

Regierung beschließt Ministeuerentlastung

Berlin. Die Bundesregierung hat eine Ministeuerentlastung durch den Abbau der sogenannten kalten Progression sowie eine stärkere Unterstützung Alleinerziehender auf den Weg gebracht. Von kalter Progression spricht man, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft des Lohnempfängers nicht steigt. Deshalb wird sie auch »heimliche Steuererhöhung« genannt. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll bis zum 1. Januar 2016 in zwei Stufen um insgesamt 600 auf 1.908 Euro angehoben werden.  (dpa/jW)