junge Welt: Jetzt am Kiosk!
Gegründet 1947 Dienstag, 30. April 2024, Nr. 101
Die junge Welt wird von 2751 GenossInnen herausgegeben
junge Welt: Jetzt am Kiosk! junge Welt: Jetzt am Kiosk!
junge Welt: Jetzt am Kiosk!
Aus: Ausgabe vom 07.06.2013, Seite 13 / Feuilleton

Schlafende Hunde

Frauchen haftet auch für ihren Hund, wenn er schläft. Das Oberlandesgericht Hamm gab einer Klägerin aus Gummersbach recht, die als Kundin beim Verlassen eines Geschäfts über einen schlafenden Schäferhund gestolpert war und sich dabei eine schwere Knieverletzung zugezogen hatte. Laut Gericht stellte das Tier ein gefährliches Hindernis dar. Es gehörte einer Verkäuferin und schlief oft im Eingangsbereich. Die Verkäuferin habe die 61jährige weder vor der Stolpergefahr gewarnt noch ihren schlafenden Hund aus der Gefahrenzone geschafft. Damit habe sie den Unfall fahrlässig verschuldet, stellte das Gericht fest. Eine Mithaftung der Klägerin sahen die Richter ausdrücklich nicht. (dpa/jW)

Mehr aus: Feuilleton