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Aus: Ausgabe vom 21.06.2012, Seite 4 / Inland

Erneut Prozeß um Brechmitteleinsatz

Leipzig. Vor dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat am Mittwoch vormittag die Verhandlung über den Tod eines mutmaßlichen Drogenhändlers in Bremen begonnen. Der aus Sierra Leone stammende Mann war gestorben, nachdem ihm ein Polizeiarzt Wasser und ein Brechmittel eingeflößt hatte, um ihn zum Erbrechen verschluckter Drogen zu bringen. Der Mann war während der Prozedur ins Koma gefallen und später gestorben. Im ersten Prozeß war der Arzt 2008 in Bremen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden, dieses Urteil hatte aber der BGH wegen unzureichender Beweisführung aufgehoben. Auch bei der Neuauflage des Verfahrens gab es einen Freispruch. Gegen beide Urteile hatte die Mutter des Westafrikaners Revision eingelegt. Ihre Anwältinnen erklärten vor den Bundesrichtern, die Bremer Schwurgerichtskammer habe nicht ausreichend geprüft, ob der Arzt den Mann ausführlich über die Risiken der Prozedur aufgeklärt habe.

(dapd/jW)