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23.02.2011 / Ratgeber / Seite 14

Rechte von Reisenden bei Warnstreiks

Seit Beginn dieser Woche können Lokführer bessere Arbeitsbedingungen auch mit Warnstreiks einfordern. Die Bahnunternehmen, also die DB AG sowie sechs kleinere private Gesellschaften, können sich auf geltendes Recht berufen, schließen eine Verantwortung für die Streiks aus und sehen sie als »höhere Gewalt«. So haben Kunden zwar kein Recht auf Entschädigung. Aber wer seine Reise wegen Zugausfällen oder Verspätungen nicht antreten konnte, kann versuchen, sein Ticket um...

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