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Aus: Ausgabe vom 13.07.2010, Seite 5 / Inland

Afghanin behält Asylrecht

Stuttgart. Eine 37 Jahre alte Asylbewerberin aus Afghanistan darf nach einem Gerichtsurteil nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden, weil ihr dort Verfolgung droht. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht gab der Frau recht, die gegen den Widerruf des Asylrechts geklagt hatte, wie das Gericht am Montag mitteilte. Zur Begründung hieß es, die Taliban hätten ihre Machtposition im Land wieder ausgebaut und bedrohten Frauen, die einen westlichen Lebensstil führten. Die Frau war 1992 nach Deutschland gereist. Im Oktober 2008 widerriefen die Behörden die Anerkennung als Asylberechtigte, weil die Mudschaheddin ihre Macht in Afghanistan verloren hätten und von der neuen afghanischen Regierung eine Verfolgung nicht zu erwarten sei. Die Richter urteilten nun, für die Frau bestehe das Risiko weiter. (ddp/jW)