Leserbrief zum Artikel »Angriffe werden koordinierter und professioneller«
vom 11.10.2016:
Betriebsräte gezielt gemobbt
(…) Ich war selbst einige Jahre Betriebsrat und durfte am eigenen Leib erfahren, wie es ist, wenn ein Betriebsrat (BR) nicht erwünscht ist. Heute biete ich u. a. Training für Betriebsräte zu Mobbing an. In vielen Betrieben wird das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen BR und Arbeitgeber großgeschrieben, leider nicht in allen. Immer wieder sehen sich aktive Mitarbeiter in Unternehmen und BR, die ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen wollen, Hindernissen, Problemen und sogar Mobbing ausgesetzt. Einige Arbeitgeber unterlaufen die Mitbestimmung zielgerichtet und systematisch. Oft werden dem BR Informationen, welche ihm der Arbeitgeber zur Durchführung seiner Aufgaben eigentlich gemäß Paragraph 80 Abs. 2 BetrVG von sich aus zur Verfügung stellen müsste, verzögert, unvollständig oder überhaupt nicht zur Verfügung gestellt. Die Mitbestimmung des BRs bei personellen Maßnahmen wird umgangen, indem Neueinstellungen öffentlich bekanntgegeben werden, bevor der BR überhaupt Kenntnis von der beabsichtigten Maßnahme erlangt hat. In diesem Fall spricht man von Behinderung der BR-Arbeit. Heutzutage gehen Unternehmen mit allen Mitteln gegen unerwünschte Betriebsräte vor. (…)
Veröffentlicht in der jungen Welt am 27.10.2016.