Leserbrief zum Artikel Pranger für Journalisten
vom 14.05.2016:
Minsk und de "Deutungen"
Es mag ja sein, dass der Westen die Meinung der Kiewer teilt, die Grenzen müssten zuerst in ukrainische Kontrolle. Die Minsker Vereinbarungen legen allerdings eine Reihenfolge fest (was jeder nachlesen kann), und danach haben zuerst die Verfassungsänderung, die Amnestie und die Wahlen zu erfolgen (abgestimmt mit den Volksrepubliken), und dann erst würde die Frage der Grenzkontrolle relevant. Das ist keine andere Deutung Russlands, sondern der Text der Vereinbarung, die so auch durch Frankreich und Deutschland garantiert wurde.
Sachartschenko (der Jurist ist) hat kurz nach Abschluss der Vereinbarungen erläutert, warum diese für die Volksrepubliken akzeptabel waren. Weil der Grad der Föderalisierung, den sie akzeptieren würden, auch eigene Polizeibefugnisse und damit eigene Grenzpolizei umfasst; womit Kiew zwar formell Kontrolle über die Grenze hätte, faktisch aber nicht. Jede andere Abfolge oder Ausgestaltung wäre auch nichts anderes als die Auslieferung der Bevölkerung und damit weder für den Donbass noch für Russland akzeptabel.
Die Bundesregierung fordert seit Unterzeichnung der Vereinbarungen eine Abfolge, die so von ihr nicht unterzeichnet wurde. Man sollte diese abscheuliche Kooperation mit der Kiewer Junta nicht dadurch decken, dass man zum Gegenstand von Deutung macht, was in den Vereinbarungen explizit festgelegt ist.
Es ist beispielsweise klar, dass ein vom Kiewer Parlament einseitig bestimmtes Wahlrecht in den Republiken nicht funktionieren würde. In Kiew ist die Kommunistische Partei verboten, ihre Symbole, dafür dürfen ungehindert SS-Verbände glorifiziert werden. Eine nach Kiewer Recht durchgeführte Wahl wäre eine Absurdität; die Parteien, die zur Wahl stehen dürften, bekämen keine Wähler, und die, die Wähler bekämen, dürften nicht zur Wahl stehen.
Es gibt wenig genug Printmedien, die in der BRD nicht auf Seiten der Kiewer Junta stehen. Da sollte man in Bezug auf den Inhalt der Minsker Vereinbarungen genau sein.
Sachartschenko (der Jurist ist) hat kurz nach Abschluss der Vereinbarungen erläutert, warum diese für die Volksrepubliken akzeptabel waren. Weil der Grad der Föderalisierung, den sie akzeptieren würden, auch eigene Polizeibefugnisse und damit eigene Grenzpolizei umfasst; womit Kiew zwar formell Kontrolle über die Grenze hätte, faktisch aber nicht. Jede andere Abfolge oder Ausgestaltung wäre auch nichts anderes als die Auslieferung der Bevölkerung und damit weder für den Donbass noch für Russland akzeptabel.
Die Bundesregierung fordert seit Unterzeichnung der Vereinbarungen eine Abfolge, die so von ihr nicht unterzeichnet wurde. Man sollte diese abscheuliche Kooperation mit der Kiewer Junta nicht dadurch decken, dass man zum Gegenstand von Deutung macht, was in den Vereinbarungen explizit festgelegt ist.
Es ist beispielsweise klar, dass ein vom Kiewer Parlament einseitig bestimmtes Wahlrecht in den Republiken nicht funktionieren würde. In Kiew ist die Kommunistische Partei verboten, ihre Symbole, dafür dürfen ungehindert SS-Verbände glorifiziert werden. Eine nach Kiewer Recht durchgeführte Wahl wäre eine Absurdität; die Parteien, die zur Wahl stehen dürften, bekämen keine Wähler, und die, die Wähler bekämen, dürften nicht zur Wahl stehen.
Es gibt wenig genug Printmedien, die in der BRD nicht auf Seiten der Kiewer Junta stehen. Da sollte man in Bezug auf den Inhalt der Minsker Vereinbarungen genau sein.