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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Essen nach Ermessen vom 21.08.2015:

Unmögliche Stückelung

Hinzu kommen die Entwürdigung beim Einkauf, wenn man an der Kasse einen Lebensmittelgutschein vorweisen muss, und die unmögliche Stückelung. Ich habe schon erlebt, dass Betroffene Lebensmittelgutscheine mit einer Stückelung von 49 Euro erhalten haben. Da aber die Geschäfte, wenn sie die Lebensmittelgutscheine schon annehmen, kein Wechselgeld herausgeben, man also den gesamten Lebensmittelgutschein "auf den Kopf hauen" muss. Problematisch vor allem, wenn man keinen Kühlschrank hat oder gar kurzfristig ohne Bleibe ist...
Manfred Bartl, Mainz