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Leserbrief zum Artikel Sieg für Whistleblower vom 22.07.2011:

Pflegevertrag und Menschenrechte

Pflegevertrag und Menschenrechte

Wegen Unterversorgung mit Getränken wurde meine Mutter im März 2011 ins Krankenhaus eingeliefert. Diagnose: Austrocknung des Körpers. Der Berliner Pflegedienst vita: bless bestreitet jede Verantwortung, obwohl er mit sieben Einsätzen täglich in der Wohnung meiner Mutter tätig ist und dafür 6.000 EURO erhält. Ich bitte um eine Aussprache, reiche ein Papier mit Nennung der Ursachen der Vernachlässigung, die in mangelhaftem Pflegemanagement liegen, ein, strebe einen kollektiven Lernprozeß an, der die Pflegearbeit qualitativ verbessern soll. Reaktion: Kündigung des Pflegevertrages. Einer einhundertjährigen Frau die zerbrechliche Lebenssituation schlagartig destabilisieren? Die Pflegekräfte sind entsetzt, wollen die Pflege einer schwer geschädigten Frau weiterführen, trauen sich aber nicht, ihre Kritik zu bündeln, Widerstand zu leisten.
Wir, meine Mutter und ich, sind von vornherein machtlos, denn ein Pflegevertrag für ambulant zu Pflegende ist bundesweit so ausgestattet, daß ihm jeder Autoreparaturvertrag haushoch überlegen ist: Die Kündigung muß nicht begründet werden, es gibt kein Widerspruchsrecht, keine Klagemöglichkeit, keinen Schutz. Der behinderte Mensch ist der Willkür des Pflegedienstes ausgeliefert, und so wird auch ein kollektiver Lernprozeß innerhalb der Belegschaft von vornherein verunmöglicht.
Unter diesem vordemokratischen Voraussetzungen wird es kaum zu einer Hebung des Lebensniveaus der Zehntausenden Menschen mit Behinderungen, die in Berlin zu Hause gepflegt werden, kommen. Aber die ist dringend notwendig. Der Ausweg? Erstens eine Demokratisierung der Vertragsverhältnisse. Zweitens ein öffentliches Forum über ambulante Pflege nach Art der öffentlichen Lebensmittelkontrolle, die jetzt das Bundesverbraucherministerium eingeführt hat. Menschenrechte müssen erkämpft werden, von Menschen für Menschen.
Antonín Dick
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