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Leserbrief zum Artikel Lidl fordert zehn Euro Mindestlohn vom 21.12.2010:

Der Lidl-Konzern fordert 10 Euro? - und der DGB fordert 8,50 Euro Mindestlohn!

Der Lidl-Konzern fordert 10 Euro? - und der DGB fordert 8,50 Euro Mindestlohn!

Der 19. DGB-Bundeskongress beschließt die Forderung von 8,50 Euro Mindestlohn. Hieraus ergibt sich ein Rentenanspruch - nach 45 Arbeitsjahren - weit unterhalb der max. gesetzlichen Grundsicherung und eine SGB-Altersrente von max. 676 Euro pro Monat.
Die Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans Böckler Stiftung (HBS) kommt zum Ergebnis: Bei einem Brutto-Stundenlohn von 9,47 Euro beträgt nach 45 Beitragsjahren die Netto-Rente pro Monat: 676,21 Euro.

Der "Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen" (iGZ) berichtete am 12. Mai 2010: "Kein Widerruf der Gewerkschaften ...". Es votierten alle DGB-Einzelgewerkschaften für die Annahme. Demnach steigt das Tarifniveau in der Entgeltgruppe 1.: - in Westdeutschland auf 8,19 Euro und in Ostdeutschland auf 7,50 Euro. Die Laufzeit endet am 31. Oktober 2013 (bis dahin für 8,19 bzw. 7,50 Euro-Std.).
Die Tarifentgelte in der Entgeltgruppe 1. - West: ab dem 01.07.2010 EUR 7,60; ab dem 01.05.2011 EUR 7,79; ab dem 01.11.2011 EUR 7,89 und ab dem 01.11.2012 bis 30./31. Oktober 2013 = EUR 8,19.
Entgelt - Ost: ab 01.07.2010 EUR 6,65; ab 01.05.2011 EUR 6,89; ab 01.11.2011 EUR 7,01 und ab 01.11.2012 bis 30./31. Oktober 2013 = EUR 7,50. - Damit erhalten die Kolleginnen und Kollegen auch nach mehr als 50 Arbeitsjahren in Vollzeit nur die Sozialhilfe bzw. die geringe gesetzliche Grundsicherung - analog Hartz IV - als Altersrente.

Empfehlung: DGB-Kuschelbärchen der Konzerne und Wirtschafts-Administration für Armutslöhne, Zeitarbeit und Altersarmut. Siehe bei LabourNet.de Germany: http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/psa/igz_schramm2010.pdf

Der Interessenverband der privaten Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) schreibt zum iGZ-DGB-Gemeinschaftsergebnis: Den Flexibilisierungsinteressen der Unternehmen und den Belangen der Zeitarbeitskräfte "nach einer fairen Vergütung" wurde Rechnung getragen. / Merke: Über die Unterbezahlung in Altersarmut ...

Trotz alledem!
Reinhold Schramm