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Aus: Ausgabe vom 17.12.2014, Seite 15 / Antifaschismus

Antifaschist wegen Blockadeaktion verurteilt

 

Stadthagen. Aufgrund seiner Beteiligung an einer Blockade des Naziaufmarschs am 3. August 2013 in Bad Nenndorf ist am Montag ein Antifaschist vom Amtsgericht Stadthagen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten dem Angeklagten »Nötigung in 260 Fällen« vorgeworfen. Der Antifaschist hatte gegen den zuvor erlassenen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Ausschlaggebend für die Verurteilung des Mannes zu der Geldstrafe war der Vorwurf »Widerstand« geleistet zu haben. Dieser soll durch »Wackeln« und »Winden« des Angeklagten beim Auflösen der Blockade vor dem Wincklerbad geleistet worden sein. »Bei der Räumung wurden von einigen Polizeieinheiten sogenannte Schmerzgriffe angewendet. Es ist also nicht überraschend, dass viele Blockierer sich gewunden und gewackelt haben als die Blockade aufgelöst wurde«,kritisierte Maren Becker, Pressesprecherin der Initiative »Kein Naziaufmarsch in Bad Nenndorf«, am vergangenen Montag. Das Bündnis warf der Justiz zudem vor, mit dem Urteil Angst schüren zu wollen, um potentielle Teilnehmer von antifaschistischen Blockadeaktionen einzuschüchtern. (bern)

 

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