Zum Inhalt der Seite
29.06.2012

Erfolgreiche Klage

Ehemalige Schlecker-Mitarbeiterin muß für Kündigung entschädigt werden

Eine von der insolventen Drogeriekette Schlecker gekündigte Mitarbeiterin hat als erste erfolgreich auf Wiedereinstellung geklagt. Wie das Arbeitsgericht Heilbronn am Donnerstag mitteilte, sei die vom beklagten Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz »getroffene Sozialauswahl grob fehlerhaft«. Die Kündigung sei damit unwirksam, die Klägerin müsse weiterbeschäftigt werden. Das Urteil sei bereits vor einer Woche gefällt worden. Geklagt hatte die langjährige Leiterin einer S...

Artikel-Länge: 2489 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90