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26.03.2011

RAF-Prozeß in Stuttgart fortgesetzt

Nebenkläger will ehemaligen Bundesanwalt als Zeugen vernehmen lassen

Von Claudia Wangerin, Stuttgart
Im Prozeß gegen Verena Becker wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter im Jahr 1977 haben am Freitag drei weitere ehemalige Mitglieder der »Roten Armee Fraktion« (RAF) vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart die Aussage verweigert. Nebenkläger Michael Buback, dessen Vater bei dem Anschlag ums Leben kam, will unterdessen eine Interview-Aussage des ehemaligen RAF-Mitglieds Knut Folkerts überprüfen. Dieser hatte am Donners...

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