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22.10.2010

Regelsatz verfassungswidrig

Studie von gewerkschaftsnahem Institut belegt: Die Reform der Hartz-IV-Gesetze kommt den Forderungen der Karlsruher Richter nicht nach

Von Mirko Knoche
Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um lediglich fünf Euro verstößt gegen mehrere Bestimmungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Zu diesem Ergebnis kommt die Jura-Professorin Anne Lenze in einer Studie für das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) mit Sitz in Düsseldorf. Lenze argumentiert, die neuen Regelsätze ermöglichten den ALG-II-Beziehern keinen »Anschluß an die Mehrheitsgesellschaft« und orientierten sich nur am ärmste...

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