09.02.2010
Steuerbetrüger im Glück
Von Rüdiger Göbel
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet heute
darüber, ob die Hartz-IV-Regelsätze von Kindern um
vielleicht 50 Euro erhöht werden. Der Erste Senat muß
darüber befinden, inwieweit die bisherigen Hartz-IV-Sätze
für Kinder, aber auch jene für Erwachsene mit dem
Grundgesetz vereinbar sind. Zur Zeit bekommen Kinder bis fünf
Jahre 215 Euro monatlich, Kindern von sechs bis 13 Jahren werden
251 Euro zugestanden. Peanuts oder eine Flasche guten Rotweins
für hie...
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