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09.02.2010

Steuerbetrüger im Glück

Von Rüdiger Göbel
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet heute darüber, ob die Hartz-IV-Regelsätze von Kindern um vielleicht 50 Euro erhöht werden. Der Erste Senat muß darüber befinden, inwieweit die bisherigen Hartz-IV-Sätze für Kinder, aber auch jene für Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Zur Zeit bekommen Kinder bis fünf Jahre 215 Euro monatlich, Kindern von sechs bis 13 Jahren werden 251 Euro zugestanden. Peanuts oder eine Flasche guten Rotweins für hie...

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