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05.03.2009

Bayern bastelt am Versammlungsgesetz

Nach Richterspruch aus Karlsruhe übt sich Innenminister des Freistaats in Schadensbegrenzung

Von Johann Heckel
Die bayerische Staatsregierung bastelt im Schnellverfahren an einer neuen Version des Versammlungsgesetzes. Ende vergangener Woche hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe Teile des Gesetzes, das eine deutliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit darstellt, zurückgewiesen. Angetrieben durch die Sorge, die Karlsruher Richter könnten den Entwurf im Sommer in der Hauptverhandlung ganz kassieren, soll nun Schadensbegrenzung betrieben werden. Bayerns...

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