10.10.2007
Campusmaut rechtmäßig
Klage gegen Studiengebühren erstmals von einem OVG zurückgewiesen. Kritiker werfen den Richtern Mißachtung des Völkerrechts vor
Von Ralf Wurzbacher
Nach diversen juristischen Schlappen auf niedrigem Niveau haben sich die Gegner von Studiengebühren am Dienstag erstmals auch eine Abfuhr durch ein Oberverwaltungsgericht (OVG) eingehandelt. Wie der 15. Senat des OVG Münster am Dienstag in zweiter Instanz entschied, ist die seit dem Wintersemester 2006/07 in Nordrhein-Westfalen erhobene Campusmaut rechtmäßig. Die Klage einer Paderborner Studentin, die stellvertretend für 14000 Studierende aus NRW vor Gericht gezogen...
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