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01.06.2006

Ab zum Arbeitsdienst

Von Jörn Boewe
Wer dreimal Spargelstechen oder Hundekoteinsammeln verweigert, kriegt künftig keinen Cent Arbeitslosengeld mehr. Wer Gemeinde oder Landkreis verläßt, ohne sich bei seinem »Arbeitsvermittler« abzumelden, verliert all seine Ansprüche. Die Daumenschrauben werden stufenweise angezogen: Bei der zweiten »Pflichtverletzung« werden die Bezüge auf ein Drittel gekürzt, bei der dritten komplett gestrichen. Diese Bestimmungen stammen weder aus einer Dienstvorschrift des großdeu...

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