06.01.2005
Auch Leiharbeiter haben Rechte
Bundesverfassungsgericht schiebt Lohndumping von Zeitarbeitsfirmen Riegel vor
Von Ulf G. Stuberger
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil betont, daß die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit in Deutschland »Verfassungsrang« hat. Weil neue Bestimmungen des Gesetzes über Leiharbeit mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze zu schaffen, erlassen worden seien, seien sie mit dem Grundgesetz vereinbar. Beschwerden von Arbeitgeberverbänden und Leiharbeitsfirmen wurden nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie »keine Aussicht au...
Artikel-Länge: 2371 Zeichen


