30.05.2003
Erst Glauben verloren, dann den Job
Verwaltungsgericht Mannheim erklärte Kündigung einer Krankenschwester nach Kirchenaustritt für rechtens
Von Martin Höxtermann
Wer in einem konfessionell geführten Krankenhaus arbeitet und sein Privatleben nicht nach den Buchstaben seines Dienstherrn ausrichtet, riskiert seinen Arbeitsplatz. So erklärte Anfang in dieser Woche der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim die Kündigung einer 52jährigen Krankenschwester für rechtens, die nur deshalb entlassen wurde, weil sie aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten war.
Gegen die vor drei Jahren ausgesprochene...
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