Bericht des Auswärtigen Amts mit dramatischen Fakten aus Syrien. Pro Asyl und Linkspartei fordern Bleiberecht für Flüchtlinge aus dem Land. Antrag im Innenausschuß
Von Ulla Jelpke
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl hat dramatische Fakten
aus einem internen Papier des Auswärtigen Amtes
öffentlich gemacht. In dem als vertraulich eingestuften
»Ad-hoc-Ergänzungsbericht zum Bericht über die
asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Arabischen Republik
Syrien« vom 29. Dezember 2009 werden drei konkrete Fälle
aufgelistet. Aus ihnen zieht Pro Asyl den Schluß, daß
Abschiebungen in dieses Land inakzeptabel sind. Der Bericht
offenbare die »Fortsetzung und Bestätigung der
bisherigen syrischen Politik der dauerhaften
Menschenrechtsverletzungen«, so die Hilfsorganisation am
Freitag. Pro Asyl fordert daher die Aufkündigung des
deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens und einen
Abschiebungsstopp. Die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke
unterstützt das Anliegen.
»Bereits der Abschluß des deutsch-syrischen
Rückübernahmeabkommens war ein in Deutschland weithin
unterbewerteter Skandal, nahe an der Komplizenschaft mit dem
syrischen Regime«, betonte Pro Asyl-Referent Bernd Mesovic in
der Presseinformation. Nach der aktuellen Bewertung der Lage durch
das Auswärtige Amt müsse das Bundesinnenministerium
unverzüglich Konsequenzen ziehen und einen sofortigen
Abschiebungsstopp verhängen. Notwendig sei ferner eine
veränderte Anerkennungspraxis beim Bundesamt für
Flüchtlinge aus Syrien. Der Bericht bestätige einmal mehr
den Charakter des Regimes als Verfolgerstaat und die Gefahren
für Abgeschobene. Aus dem Papier gehe hervor, daß
Flüchtlinge, die nach Syrien abgeschoben werden, mit
Inhaftierungen rechnen müßten und es kaum Chancen auf
ein rechtsstaatliches Verfahren gebe.
Konkret schildert das Außenministerium den Fall eines Mannes,
der zwei Wochen nach seiner Ankunft in Syrien vom Geheimdienst
festgenommen wurde und beschuldigt wird, Falschinformationen
über den Staat verbreitet zu haben. Konkret lautet der
Vorwurf, er »habe in Deutschland an einer Demonstration gegen
das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen
teilgenommen«. Dies wird de facto als »staatsfeindliche
Tätigkeit« gewertet. Der Betroffene muß mit einer
Haftstrafe von zwei bis drei Jahren rechnen. Daß in Syrien
die elementarsten Rechtsgarantien verweigert werden, zeigt auch die
Aussage des Amtes, daß derartige Strafprozesse »oftmals
ausschließlich mündlich« verhandelt werden. Der
Bericht legt den dringenden Verdacht nahe, daß Abgeschobene
immer wieder Bestechungsgelder zahlen müssen, um aus der Haft
freizukommen.
Die Linksfraktion im Bundestag hat für die kommende Sitzung
des Innenausschusses am 27. Januar einen Antrag eingebracht, der
einen sofortigen Abschiebestopp und die Kündigung des
Rückübernahmeabkommens fordert. Es sei »vollkommen
unverantwortlich, weiterhin Abschiebungen nach Syrien
vorzunehmen«, heißt es in einer Pressemitteilung der
Fraktion vom Freitag.
Das Bundesinnenministerium hat die Bundesländer bislang
lediglich gebeten, anstehende Abschiebungen in das Land »mit
besonderer Sorgfalt zu prüfen«. Solche Appelle haben
nach Auffassung von Pro Asyl in der Vergangenheit allerdings
»keine dauerhafte Wirkung gezeigt«. Nach Vorlage des
Berichts durch das Auswärtige Amt müsse dieser
»Eiertanz« aufhören.