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Aus: Ausgabe vom 04.05.2024, Seite 3 (Beilage) / Wochenendbeilage

Entfremdende Macht

Friedrich Engels 1884: Der Staat entsteht, wo sich die Gesellschaft in Klassen spaltet und der Konflikt gedämpft werden muss
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Angriff der Polizei während der »New York City Draft Riots« vom 13. bis 16. Juli 1863

Athen bietet die reinste, klassischste Form: Hier entspringt der Staat direkt und vorherrschend aus den Klassengegensätzen, die sich innerhalb der Gentilgesellschaft selbst entwickeln. In Rom wird die Gentilgesellschaft eine geschlossene Aristokratie inmitten einer zahlreichen, außer ihr stehenden, rechtlosen aber pflichtenschuldigen Plebs; der Sieg der Plebs sprengt die alte Geschlechtsverfassung und errichtet auf ihren Trümmern den Staat, worin Gentilaristokratie und Plebs bald beide gänzlich aufgeh’n. Bei den deutschen Überwindern des Römerreichs endlich entspringt der Staat direkt aus der Eroberung großer fremder Gebiete, die zu beherrschen die Gentilverfassung keine Mittel bietet. (…)

Der Staat ist also keineswegs eine der Gesellschaft von außen aufgezwung’ne Macht (…). Er ist vielmehr ein Produkt der Gesellschaft auf bestimmter Entwicklungsstufe; er ist das Eingeständnis, dass diese Gesellschaft sich in einen unlösbaren Widerspruch mit sich selbst verwickelt, sich in unversöhnliche Gegensätze gespalten hat, die zu bannen sie ohnmächtig ist. Damit aber diese Gegensätze, Klassen mit widerstreitenden ökonomischen Interessen nicht sich und die Gesellschaft in fruchtlosem Kampf verzehren, ist eine scheinbar über der Gesellschaft stehende Macht nötig geworden, die den Konflikt dämpfen, innerhalb der Schranken der »Ordnung« halten soll; und diese, aus der Gesellschaft hervorgegang’ne, aber sich über sie stellende, sich ihr mehr und mehr entfremdende Macht ist der Staat.

Gegenüber der alten Gentilorganisation kennzeichnet sich der Staat erstens durch die Einteilung der Staatsangehörigen nach dem Gebiet. Die alten, durch Blutbande gebildeten und zusammengehalt’nen Gentilgenossenschaften (…) waren unzureichend geworden, großenteils weil sie eine Bindung der Genossen an ein bestimmtes Gebiet voraussetzten und diese längst aufgehört hatte. (…) Diese Organisation der Staatsangehörigen nach der Ortsangehörigkeit ist allen Staaten gemeinsam. (…)

Das zweite ist die Einrichtung einer öffentlichen Gewalt, welche nicht mehr unmittelbar zusammenfällt mit der sich selbst als bewaffnete Macht organisierenden Bevölkerung. Diese besond’re, öffentliche Gewalt ist nötig, weil eine selbsttätige bewaffnete Organisation der Bevölkerung unmöglich geworden (ist) seit der Spaltung in Klassen. Die Sklaven gehören auch zur Bevölkerung; die 90.000 athenischen Bürger bilden gegenüber den 365.000 Sklaven nur eine bevorrechtete Klasse. Das Volksheer der athenischen Demokratie war eine aristokratische öffentliche Gewalt gegenüber den Sklaven und hielt sie im Zaum; aber auch um die Bürger im Zaum zu halten, wurde eine Gendarmerie nötig (…). Diese öffentliche Gewalt existiert in jedem Staat; sie besteht nicht bloß aus bewaffneten Menschen, sondern auch aus sachlichen Anhängseln, Gefängnissen und Zwangsanstalten aller Art, von denen die Gentilgesellschaft nichts wusste. Sie kann sehr unbedeutend, fast verschwindend sein in Gesellschaften mit noch unentwickelten Klassengegensätzen und auf abgeleg’nen Gebieten, wie zeit- und ortsweise in den Vereinigten Staaten Amerikas. Sie verstärkt sich aber in dem Maß, wie die Klassengegensätze innerhalb des Staats sich verschärfen und wie die einander begrenzenden Staaten größer und volkreicher werden – man sehe nur unser heutiges Europa an, wo Klassenkampf und Eroberungskonkurrenz die öffentliche Macht auf eine Höhe emporgeschraubt haben, auf der sie die ganze Gesellschaft und selbst den Staat zu verschlingen droht.

Um diese öffentliche Macht aufrechtzuerhalten, sind Beiträge der Staatsbürger nötig – die Steuern. Diese waren der Gentilgesellschaft vollständig unbekannt. (…) Mit der fortschreitenden Zivilisation reichen auch sie nicht mehr; der Staat zieht Wechsel auf die Zukunft, macht Anleihen, Staatsschulden. (…)

Im Besitz der öffentlichen Gewalt und des Rechts der Steuereintreibung, steh’n die Beamten nun da als Organe der Gesellschaft über der Gesellschaft. Die freie, willige Achtung, die den Organen der Gentilverfassung gezollt wurde, genügt ihnen nicht, selbst wenn sie sie haben könnten; Träger einer der Gesellschaft entfremdenden Macht, müssen sie in Respekt gesetzt werden durch Ausnahmsgesetzs (sic), kraft deren sie einer besond’ren Heiligkeit und Unverletzlichkeit genießen. Der lumpigste Polizeidiener des zivilisierten Staats hat mehr »Autorität« als alle Organe der Gentilgesellschaft zusammengenommen; aber der mächtigste Fürst und der größte Staatsmann oder Feldherr der Zivilisation kann den geringsten Gentilvorsteher beneiden um die unerzwung’ne und unbestrittene Achtung, die ihm gezollt wird. Der eine steht eben mitten in der Gesellschaft; der and’re ist genötigt, etwas vorstellen zu wollen außer und über ihr.

Friedrich Engels: Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats. Im Anschluss an Lewis Henry Morgans Forschungen, Zürich 1884. Hier zitiert nach: Karl Marx/Friedrich Engels: Werke (MEW), Band 21, Berlin 1969, Seiten 164–166

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (5. Mai 2024 um 15:19 Uhr)
    Hier findet man ein durchsuchbares PDF des gesamten, auch nach 140 Jahren überraschend aktuellen Textes: https://marx-wirklich-studieren.net/wp-content/uploads/2012/11/engels-ursprung-der-familie-usw.pdf. Seit Frau Merkel sollte jedem Trottel klar sein: Es gibt auch in Deutschland eine Staatsräson. Engels leicht gegendert: Die »eine steht eben mitten in der Gesellschaft«, die »and’re ist genötigt, etwas vorstellen zu wollen außer und über ihr«. Kein Wunder, dass die hiesigen HerrscherInnen von Klassen nix wissen wollen, siehe den Absatz mit »Diese besond’re, öffentliche Gewalt ist nötig«.

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