27.03.2024 / Inland / Seite 1

GDL erkämpft Arbeitszeitverkürzung

Im heftig ausgetragenen Tarifstreit zwischen Bahn und Lokführergewerkschaft gibt es eine Einigung

David Maiwald

Im Tarifstreit der Lokführergewerkschaft GDL mit der Deutschen Bahn AG (DB) gibt es ein Ergebnis. Auf zwei verschiedenen Pressekonferenzen gaben die »Sozialpartner« am Dienstag morgen bekannt, was – laut GDL –, »gegen den heftigen und letztendlich unnützen Widerstand der DB«, vereinbart werden konnte. Die Bahn hatte dem Ziel der Lokführer, einer schrittweisen Arbeitszeitverkürzung im Schichtdienst, »trotz eines lange Zeit nicht vorhandenen Einigungswillens« zugestimmt, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Claus Weselsky.

Die Lokführer bei der Bahn können sich mit der Einigung nun für eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden bei gleichbleibendem Lohn entscheiden. So soll die Wochenarbeitszeit von 37 Stunden ab 2026 automatisch erfolgen, ab 2027 kann dann auf 36 Stunden – auf ausdrücklichen Antrag bei der Bahn –, ab 2028 auf 35,5 Stunden und ab 2029 auf 35 Stunden, verkürzt werden. Alle Schritte bleiben für die Beschäftigten wählbar. Nicht reduzierte Stunden sollen nach Einigung mit 2,7 Prozent mehr vergütet werden, die Lokführer sollen die Arbeitszeit aber auch erhöhen können. Auch hier soll es dann 2,7 Prozent mehr pro Stunde geben.

Zudem werden die Entgelte ab August in zwei Schritten um insgesamt 420 Euro im Monat angehoben. Neben einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.850 Euro sollen die dynamisierten Zulagen im August 2024 sowie April 2025 um insgesamt acht Prozent erhöht werden. Die Einigung hat eine Laufzeit von 26 Monaten.

Die Einigung erfolgt vor dem Hintergrund heftig ausgetragener Auseinandersetzungen, in deren Folge die Bahn mehrmals mit Klagen gegen Arbeitskämpfe der GDL vorgegangen war. »Während 29 Wettbewerber keine Probleme damit hatten, sich zügig mit uns zu einigen, glaubte die DB, die GDL wieder einmal mit allen Mitteln und auf allen Ebenen bekämpfen zu müssen«, bilanzierte die Gewerkschaft am Dienstag. Eine Feststellungsklage der Bahn, um der GDL ihren Status als Gewerkschaft abzusprechen, ist weiterhin vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main anhängig.

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