Gegründet 1947 Dienstag, 19. März 2024, Nr. 67
Die junge Welt wird von 2767 GenossInnen herausgegeben

10 Fragen zur Genossenschaft LPG junge Welt eG

Warum eine Genossenschaft?

Eine ideale Gesellschaftskonstruktion für ein Unternehmen wie die junge Welt, dessen zentrale Absicht nicht die Profitmaximierung ist, gibt es im Kapitalismus nicht. Im konkreten gesellschaftlichen Umfeld bietet allerdings eine Genossenschaft bessere Möglichkeiten als andere Formen der Kapitalgesellschaft, etwa eine Aktiengesellschaft. Auch deshalb, weil Mitwirkung der Anteilszeichner nach dem Genossenschaftsgesetz umfassender möglich ist. Für wirtschaftlich aktives Handeln sind Geldmittel unverzichtbar (Marketing, Projektfinanzierung, Investitionen, Überbrückung bei Liquiditätsschwankungen). Mit einer starken Genossenschaft im Rücken eröffnen sich weit mehr Wege und Möglichkeiten, die Tageszeitung junge Welt und deren Verlagsaktivitäten ökonomisch zu sichern und dabei die Unabhängigkeit zu behalten.

Wie entstand die Genossenschaft?

Am 7. Oktober 1995 wurde die LPG gegründet. Obwohl weitere zentralen Organe wie Mitarbeitendenversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat bereits im März 1996 gewählt wurden oder sich konstituiert hatten, zog sich der Weg durch die Instanzen bis zum 23. November 1997 hin. An diesem Tag wurde mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter dem amtlichen Namen Linke Presse Verlags-, Förderungs- und Beteiligungsgenossenschaft junge Welt eG der Gründungsprozess erfolgreich abgeschlossen.

Seit wann ist die Genossenschaft Haupteigentümerin der Tageszeitung junge Welt?

Seit Oktober 1998 besitzt die Genossenschaft die Mehrheit an den Anteilen der Verlag 8. Mai GmbH, in der die junge Welt erscheint. Seither verstehen sich die Genossinnen und Genossen der LPG junge Welt eG als Herausgeber und Herausgeberinnen der Zeitung. Im Sommer 2020 hat sie ihren Anteil nochmals erhöht, so dass ihr heute 95,4 Prozent des Verlages gehören. Im Sommer 2021 übernahm sie zudem die Berliner Vertriebsfirma AVZ zu 100 Prozent.

Welchen Vorteil bringt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft?

Mitgliedschaft bedeutet zunächst, einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der jW zu leisten. Wem es darauf ankommt, dass die Tageszeitung junge Welt auch in Zukunft erscheint, ihr unverwechselbares Profil bewahrt und mit etwas rotem Pfeffer den Einheitsbrei der bürgerlichen Medienwelt aufmischt, kann das mit seiner Mitgliedschaft in der Genossenschaft wirksam unterstützen. Eine Mitgliedschaft in der LPG bietet über die Generalversammlung Mitspracherechte bei allen Tätigkeiten der Genossenschaft.

Wie erfolgt die Aufnahme neuer Mitglieder?

Nach Ausfüllen der Beitrittserklärung und deren Einreichung/Einsendung hat der Vorstand der Genossenschaft auf seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung formal die Aufnahme zu beschließen. Damit erwirbt das neue Mitglied sein Stimmrecht und die Pflicht, seinen Genossenschaftsanteil entsprechend der Satzung einzuzahlen.

Wieviel kostet ein Genossenschaftsanteil?

Ein Geschäftsanteil ist auf 500 Euro bemessen. Jedes Mitglied muss mindestens einen, darf aber maximal fünfzig Anteile übernehmen. Der fällige Betrag kann auf einmal, aber auch in Raten bezahlt werden. Die Mindestrate beträgt 25 Euro pro Monat, ansonsten sind Ratenzahlungen frei vereinbar.

Besteht eine Haftung bei Verlusten der Genossenschaft?

Ja, aber nur in Höhe der gezeichneten Anteile. Im schlimmsten Fall wären die dann teilweise oder ganz verloren. Eine sogenannte Nachschusspflicht (jedes Mitglied muss weitere Anteile einlegen, wenn dies erforderlich ist) wird in der Satzung ausdrücklich abgelehnt.

Wer kann Genossenschaftsmitglied werden?

Alle natürlichen oder juristischen Personen, die die Anliegen der Genossenschaft unterstützen wollen. Im Klartext: jeder, unabhängig von Nationalität und Abonnement, soweit seine juristische Handlungsfähigkeit gegeben ist. Nebenbei heißt dies, dass auch mehrere Personen sich zusammenschließen können, um einen Anteil zu erwerben. Allerdings müssen sie eine Person bestimmen, die dann mit nur einer Stimme in der Generalversammlung die Interessen aller vertritt.

Welche Pflichten hat ein Genossenschaftsmitglied?

Es hat die Einzahlungen in Höhe der gezeichneten Anteile zu tätigen und die Interessen der Genossenschaft, u. a. durch Einhaltung der Satzung und Beschlüsse der Organe der Genossenschaft und der Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, zu fördern.

Wie kann ich die Arbeit der Genossenschaft zudem unterstützen?

Es gibt viele Möglichkeiten, zum Beispiel durch Werbung für unsere Zeitung, Gewinnung neuer Abonnenten und weiterer Genossenschaftsmitglieder oder die direkte Bildung einer Unterstützergruppe. Bei Veranstaltungen und anderen Anlässen vor Ort können aktuelle Ausgaben der jW, Themenbeilagen oder andere Verlagserzeugnisse (Plakate, Poster etc.) an die Frau bzw. den Mann gebracht werden. Jede Idee, jedes Vorhaben, das dem Ziel der weiteren Verbreitung unserer Zeitung dient, ist gefragt. Kein Beitrag ist zu gering.